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   LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2016 - L 15 AS 94/15   

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https://dejure.org/2016,101414
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2016 - L 15 AS 94/15 (https://dejure.org/2016,101414)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.03.2016 - L 15 AS 94/15 (https://dejure.org/2016,101414)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. März 2016 - L 15 AS 94/15 (https://dejure.org/2016,101414)
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  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 8/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Staffelmietvereinbarung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2016 - L 15 AS 94/15
    Aufwendungen für die Unterkunft sind dann nicht vom Leistungsträger zu übernehmen, wenn - wie vorliegend - die Unwirksamkeit der getroffenen Vereinbarung bekannt ist oder bekannt sein müsste, weil Aufwendungen für die Unterkunft, die auf einer zivilrechtlich unwirksamen Grundlage beruhen, nicht dauerhaft aus öffentlichen Mitteln bestritten werden können und dürfen (vgl. BSG, Urteil vom 24. November 2011 - B 14 AS 15/11 R - unter Verweis auf BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 8/09 R -, beide: juris).
  • BSG, 24.11.2011 - B 14 AS 15/11 R

    Arbeitslosengeld II - keine Kostenübernahme einer Auszugsrenovierung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2016 - L 15 AS 94/15
    Aufwendungen für die Unterkunft sind dann nicht vom Leistungsträger zu übernehmen, wenn - wie vorliegend - die Unwirksamkeit der getroffenen Vereinbarung bekannt ist oder bekannt sein müsste, weil Aufwendungen für die Unterkunft, die auf einer zivilrechtlich unwirksamen Grundlage beruhen, nicht dauerhaft aus öffentlichen Mitteln bestritten werden können und dürfen (vgl. BSG, Urteil vom 24. November 2011 - B 14 AS 15/11 R - unter Verweis auf BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 8/09 R -, beide: juris).
  • BGH, 23.06.2004 - VIII ZR 361/03

    Unwirksamkeit von Abgeltungsklauseln mit "starren" Fristen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2016 - L 15 AS 94/15
    Denn eine solche formularvertragliche Bestimmung, die den Mieter mit Renovierungsverpflichtungen belastet, die über den tatsächlichen Renovierungsbedarf hinausgehen, ist mit der gesetzlichen Regelung nicht vereinbar (Bundesgerichtshof - BGH -, Urteile vom 23. Mai 2004 - VIII ZR 361/03 -, NJW 2004, 2586 und vom 5. April 2006 - VIII ZR 106/05 -, NJW 2006, 2113).
  • BGH, 05.04.2006 - VIII ZR 106/05

    Formularmäßige Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter nach einem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2016 - L 15 AS 94/15
    Denn eine solche formularvertragliche Bestimmung, die den Mieter mit Renovierungsverpflichtungen belastet, die über den tatsächlichen Renovierungsbedarf hinausgehen, ist mit der gesetzlichen Regelung nicht vereinbar (Bundesgerichtshof - BGH -, Urteile vom 23. Mai 2004 - VIII ZR 361/03 -, NJW 2004, 2586 und vom 5. April 2006 - VIII ZR 106/05 -, NJW 2006, 2113).
  • BGH, 28.03.2007 - VIII ZR 199/06

    Formularmäßige Überbürdung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter mit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2016 - L 15 AS 94/15
    Zudem ist aber auch der Zustimmungsvorbehalt für jegliche Abweichung von der "bisherigen Ausführungsart" als Formularklausel unwirksam (BGH, Urteil vom 28. März 2007 - VIII ZR 199/06 -, NJW 2007, 1743).
  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 49/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kosten der Einzugsrenovierung als

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2016 - L 15 AS 94/15
    Grundsätzlich können zwar auch die Kosten einer turnusmäßigen Schönheitsrenovierung im Rahmen der Kosten der Unterkunft zu übernehmen sein (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - B 4 AS 49/07 R - [zur Einzugsrenovierung]; Urteil vom 6.10.2011 - B 14 AS 66/11 R - [zur Auszugsrenovierung]).
  • BSG, 06.10.2011 - B 14 AS 66/11 R

    Arbeitslosengeld II - Einkommensberücksichtigung - Überbrückungsdarlehen bzw

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2016 - L 15 AS 94/15
    Grundsätzlich können zwar auch die Kosten einer turnusmäßigen Schönheitsrenovierung im Rahmen der Kosten der Unterkunft zu übernehmen sein (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - B 4 AS 49/07 R - [zur Einzugsrenovierung]; Urteil vom 6.10.2011 - B 14 AS 66/11 R - [zur Auszugsrenovierung]).
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